Separater Akkuladeraum
Aufgrund der zahlreichen jüngsten Brandvorfälle, die in deutschen Golfclubs durch Lithium Ionen Akkus und Ladegeräte verursacht wurden, sollten gezielte Massnahmen zur
Gewährleistung des Brandschutzes umgesetzt werden.
Caddysafes sollten vom Strom und – sofern erforderlich – vorhandene Akkus von den Ladegeräten getrennt werden.
Die Caddyhallen verfügen in vielen Clubanlagen bereits über eine Brandmeldeanlage. Dies alleine ist jedoch – nach aktuellem Sachstand und Risikobewertung – zur Vermeidung
folgenschwerer Brandfälle nicht mehr ausreichend.
Die Lagerung von Lithium Ionen Akkus und Ladegeräten ist in den Caddyhallen sollte ab sofort untersagt werden.
Der separate Akkuladeraum, der den aktuellen brandschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht
ist mit einer Brandmelde- und zusätzlich mit einer automatischen Löschanlage auszustatten.
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